Neue Corona-Schutzverordnung

Wichtige Hinweise zu den Regelungen in unserer Gemeinde

Der Kirchenvorstand sowie der von diesem eingesetzte Krisenstab haben sich am 8.11. getroffen, um die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung und deren Umsetzung für unsere Gemeinde zu besprechen.

Die Landeskirche hatte dafür am 05.11.2021 den Orientierungsplan, den der Kirchenvorstand als Grundlage für seine Entscheidungen betrachtet, mit Blick auf das Eintreten der Vorwarnstufe aktualisiert  - und weiterhin angekündigt, in dieser Woche in Bezug auf die neue Verordnung gegebenenfalls noch einmal eine Aktualisierung vorzunehmen (mit der neuen Verordnung wurden bereits einige Regeln der Überlastungsstufe vorgezogen).

Zur Zeit greifen zwar noch die Regelungen der Vorwarnstufe. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bereits Ende dieser Woche beziehungsweise am Anfang der nächsten Woche die Regelungen der Überlastungsstufe gelten werden.

Vor diesem Hintergrund möchte der Kirchenvorstand auf Folgendes hinweisen:

 

1.

Ab dem Eintreten der Überlastungsstufe ist in allen unseren Gottessdiensten sowie grundsätzlich in allen Innenräumen unserer Gebäude das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.

Weil auch schon jetzt in der Vorwarnstufe der gemeinsame Gesang am Ende des Gottesdiensts nur mit FFP2-Maske möglich ist, bitten wir Sie ab sofort in allen unseren Gottesdiensten eine FFP2-Maske zu tragen.

 

2.

Ab Eintreten der Überlastungsstufe ist das Zusammenkommen von allen Gruppen, Treffs und Kreisen innerhalb unserer kirchlichen Räumlichkeiten nur unter 2G-Bedingungen möglich.

Ausgenommen hiervon sind lediglich und ausdrücklich die Gottesdienste, Kinder-, Konfirmanden- und Jugendverbandsarbeit sowie die in unserer Gemeinde erforderliche Gremienarbeit.

 

3.

Weil Gottesdienste grundsätzlich für alle Menschen zugänglich sein sollen, sollen dort auch in der Überlastungsstufe die bisherigen Regelungen gelten (AHA-Reglungen, FFP2-Maske, Kontaktnachverfolgung).

 

4.

Die Regelungen für das Zusammenkommen von Kindern, Konfirmanden und Jugendlichen sind analog zu den hygienischen Regelungen des Schulbetriebs. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für alle, die einer Testpflicht nach der Schul- und  Kita-Coronaverordnung unterliegen.

 

5.

Gremienarbeit ist in der Überlastungsstufe auch unter 3G+-Bedingungen möglich.

3G+ meint hier, dass alle anwesenden Personen einen Testnachweis vorlegen müssen bzw. sich vor Beginn der Sitzung testen lassen müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch Geimpfte nicht infiziert sind und damit auch niemanden anstecken können.

Der Kirchenvorstand bittet alle Gremien zu prüfen, inwiefern realpräsente Treffen erforderlich sind oder gegebenenfalls auf Online-Zusammenkünfte ausgewichen werden kann.

Auch sollen die Gremien selbst entscheiden, ob deren eventuelle Treffen nur unter 2G- oder auch unter 3G+-Bedingungen stattfinden können.

 

Für den Kirchenvorstand:

Thomas Markert, 09.11.2021