Am 30. September 2024 traf sich der Kirchenvorstand um 19.00 Uhr in der Homiliusstraße zu seiner zweiten Septembersitzung. Nach Andacht und Protokollkontrolle nahmen der Bericht der Steuerungsgruppe zur Fusion mit dem Kirchspiel Dresden-Neustadt und daran anschließende Diskussionen den größten Teil der Sitzung ein.
Um die Fusion zum 01.01.2025 vollziehen zu können, müssen beispielsweise der Name der neu entstehenden Kirchgemeinde, der Hauptverwaltungssitz und die Pfarramtsleitung geklärt sein. Zum Namen waren zahlreiche Vorschläge von Gemeindegliedern eingegangen, wofür wir uns als Kirchenvorstand ganz herzlich bedanken. Die Vorschläge sind von der Steuerungsgruppe sortiert und auf ihre Rechtskonformität geprüft worden bzw. in eine genehmigungsfähige Form umformuliert worden. Fragestellungen, die uns beschäftigten, waren z.B.: Soll und darf der Name „Laurentius“ weiterhin im neuen Gemeindenamen enthalten sein? Dürfen und sollen Himmelsrichtungen wie „Dresden-Nord“ oder Stadtteilnamen wie „Pieschen“ oder „Dresden-Neustadt“ enthalten sein? Welche ganz neuen Ideen gab es? Der Kirchenvorstand hat einige Gedanken dazu der Steuerungsgruppe mitgegeben, so dass diese unter Einbeziehung der Gedanken des Kirchenvorstands des Kirchspiels Dresden-Neustadt einen konsensfähigen Vorschlag erarbeiten kann.
Neben einem Namen benötigt eine Kirchgemeinde auch einen Hauptverwaltungssitz, von dem es nur einen in der Gemeinde geben kann. Derzeit befinden sich die Büroleitungssitze der beiden Gemeinden am Martin-Luther-Platz und in der Kopernikusstraße. Wir tauschten uns über Vor- und Nachteile dieser Standorte und weiterer möglicher Standorte aus. Unabhängig von der Frage, wo der zukünftige Hauptverwaltungssitz sein wird, empfinden wir als Kirchenvorstand es als äußerst wichtig, dass es Büro-Außenstellen mit geregelten Öffnungszeiten gibt, sodass eine gute Erreichbarkeit von Verwaltungsmitarbeitenden und Pfarrkräften erhalten bleibt. Die Pfarramtsleitung als dritter der oben genannten Bausteine der Vereinigung befindet sich im Klärungsprozess.
Nach wie vor beschäftigt uns als Kirchenvorstand auch die Frage einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten im Vereinigungsprozess, seien es ehrenamtliche oder hauptamtliche Mitarbeitende oder Gemeindeglieder. Der Fusionsprozess ist gerade für die hauptamtlichen Mittarbeitenden äußerst herausfordernd. Immer wieder müssen wir uns alle vor Augen halten, dass zum 1. Januar 2025 nur eine formal-rechtliche Vereinigung möglich ist, das eigentliche Zusammenwachsen der Gemeinden jedoch viele Monate und Jahre in Anspruch nehmen wird. In diesem Rahmen können wir nur immer wieder um Verständnis für alle eventuell holprigen Abläufe in der Übergangsphase bitten.
Im folgenden Teil der Sitzung beschäftigten wir uns mit einigen Personalangelegenheiten im Bereich der Friedhofsarbeit, Gemeindepädagogik und der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden. Besonders im letztgenannten Bereich bleibt die Personalsituation angespannt und für die Zeit ab Januar ohne befriedigende Lösung. Zur Erstellung eines Schutzkonzepts (besonders für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Anschließend wurde die Planung der Kirchgemeindeversammlung vorangetrieben, die am 27. Oktober 2024 im Anschluss an den Musical-Gottesdienst in der Apostelkirche stattfindet. Auch an dieser Stelle eine herzliche Einladung dazu!
Um die Apostelkirche ging es im letzten Sitzungsteil: Für die Apostelkirche wird bereits seit Jahren vom Ortsausschuss Nord gemeinsam mit einem Architekturbüro ein Sanierungskonzept erarbeitet, als nächster Schritt steht nun die Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes an.
Zum Schluss stellten wir uns mit dem Lied „Meine Hoffnung und meine Freude“ unter Gottes Segen und beendeten die Sitzung gegen 22:20 Uhr.
Barbara Sens